Der Mieter hat das Zimmer in einwandfreiem Zustand zu erhalten.
Bauliche Veränderungen innerhalb des Mietobjekts sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
2.) Neuanstrich der Wände:
Den Wandanstrich übernimmt der Neumieter nach seinen Bedürfnissen und Begutachtung durch die Hausgemeinschaft
3.) Tierhaltung:
Die Haltung großer und lauter Haustiere ist nicht gestattet.
Kleine Haustiere dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.
4.) Verwaltung des Zimmers:
Der Vermieter oder sein Beauftragter können das Zimmer, soweit dies zur ordentlichen Verwaltung des Hauses notwendig ist, betreten.
5.) Beendigung des Mietverhältnisses:
Bei Auszug sind während der Mietdauer entstandene Schäden zu reparieren. Der gute und ordnungsgemäße Zustand des Zimmers muss vom Hauswart schriftlich bestätigt werden.
Sämtliche bei der Vermietung ausgehändigte Schlüssel sowie ggf. durch den Mieter selbst beschaffte Schlüssel sind bei Auszug, spätestens aber am letzten Tag des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben.
6.) Sonstige Vereinbarungen:
Der Mieter hat seinen Anteil am Putzdienst gemäß dem wöchentlich rotierenden Plan pünktlich und ordentlich zu erledigen.
Der Mieter muss seinen Verpflichtungen im Rahmen seines Hausamtes gewissenhaft nachkommen.
Er ist verpflichtet, sich bei den Aufgaben, die aus den Aktivitäten der Gemeinschaft Nicaria entspringen, nach Absprache mit den Hausbewohnern und in Abstimmung mit dem VaTN einzubringen.rb
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